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Grundabteilungsbewilligung; Erlöschen der Bewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/154bbl 2004, 238 Heft 6 v. 1.12.2004

Abweisung

§ 11 nö BauO 1976, § 12 nö Bau 1996

Die Bewilligung einer Grundabteilung (hier: Teilung in drei Grundstücke) erlischt auch dann nicht, wenn eine Baubewilligung für das nicht direkt betroffene Grundstück ergangen und ausgenutzt worden ist.

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