Abweisung
§ 11 nö BauO 1976, § 12 nö Bau 1996
Die Bewilligung einer Grundabteilung (hier: Teilung in drei Grundstücke) erlischt auch dann nicht, wenn eine Baubewilligung für das nicht direkt betroffene Grundstück ergangen und ausgenutzt worden ist.
Abweisung
§ 11 nö BauO 1976, § 12 nö Bau 1996
Die Bewilligung einer Grundabteilung (hier: Teilung in drei Grundstücke) erlischt auch dann nicht, wenn eine Baubewilligung für das nicht direkt betroffene Grundstück ergangen und ausgenutzt worden ist.