§ 364 ABGB
In einem geschlossenen Siedlungsgebiet müssen die Anrainer bauführungsbedingte Immissionen, die auch bei schonungsvoller, den Bauvorschriften und sonstigen Beschränkungen entsprechender Bauführung unvermeidlich sind, als ortsüblich dulden.
OGH 21.6.2004, 10 Ob 46/04v