Abweisung
§§ 4 und 5 Abs 1 lit a krnt GemeindekanalisationsG 1999
Eine bereits bestehende vollbiologische Abwasseraufbereitungsanlage kann für sich alleine nicht zu einer Befreiung von der Kanalanschlussverpflichtung führen.
Abweisung
§§ 4 und 5 Abs 1 lit a krnt GemeindekanalisationsG 1999
Eine bereits bestehende vollbiologische Abwasseraufbereitungsanlage kann für sich alleine nicht zu einer Befreiung von der Kanalanschlussverpflichtung führen.