§§ 15a, 22 WGG
Die Preisbildungsvorschriften sind bei einer Baulichkeit, die teilweise von einer gemeinnützigen Bauvereinigung, teilweise von Privaten errichtet und finanziert wurde, anhand einer Gesamtbetrachtung zu überprüfen.
OGH 29.6.2004, 5 Ob 287/03x