Abweisung
§§ 7 Abs 1 lit f, 26 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass sich die Immissionsverhältnisse auch auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu ihrem Nachteil verändern.
Abweisung
§§ 7 Abs 1 lit f, 26 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass sich die Immissionsverhältnisse auch auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu ihrem Nachteil verändern.