Abweisung
§§ 4 Z 29, 13 Abs 2 stmk BauG 1995
Vorspringende Bauteile einer Gebäudefront sind abstandsrelevant, wenn sie gewisse Dimensionen und Relationen im Vergleich zur Gebäudefront überschreiten.
Abweisung
§§ 4 Z 29, 13 Abs 2 stmk BauG 1995
Vorspringende Bauteile einer Gebäudefront sind abstandsrelevant, wenn sie gewisse Dimensionen und Relationen im Vergleich zur Gebäudefront überschreiten.