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Beseitigungsauftrag; grobe Abweichung von der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/137bbl 2004, 200 Heft 5 v. 1.10.2004

Abweisung

§ 129 Abs 10 wr BauO

Bei derartigen groben Abweichungen von der erteilten Bewilligung, dass Gebäude insgesamt als konsenslos zu gelten haben, kommt ein Beseitigungsauftrag nur für bestimmte Teile der Gebäude nicht in Betracht.

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