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Anzeigeverfahren; keine Parteistellung der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/13bbl 2004, 27 Heft 1 v. 1.2.2004

§§ 33 Abs 7, 41 Abs 6 stmk BauG 1995; § 8 AVG

Im Anzeigeverfahren ist nur der Bauwerber Partei des Verfahrens.

Nachbarn können im Bauanzeigeverfahren mangels Parteistellung nicht die (Teil-) Bewilligungspflicht des Bauvorhabens (hier: 48 m hoher Antennenmast mit ca 2,30 x 3 x 2,5 m großen Container) einwenden.

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