Die Aufhebung des § 17 Abs 4 lit a der WBO durch den VfGH veranlasste den Wiener Landesgesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Verpflichtung zur unentgeltlichen Straßengrundabtretung. Diese Novelle wurde zum Anlass genommen, auch andere Bestimmungen der WBO sowie des Wr KleingartenG 1996 und des Wr GaragenG neu zu fassen bzw zu ergänzen. Im folgenden Beitrag werden die Schwerpunkte der genannten Novelle dargestellt.