Abweisung
§§ 14 Z 1 und 4, 17 Abs 1 Z 4 nö BauO 1996
Ein sukzessiver Austausch der Fundamente und Außenwände ist keine „Instandhaltung“; eine derart weitgehende Veränderung eines Gebäudes stellt eine baubewilligungspflichtige Maßnahme dar.
Abweisung
§§ 14 Z 1 und 4, 17 Abs 1 Z 4 nö BauO 1996
Ein sukzessiver Austausch der Fundamente und Außenwände ist keine „Instandhaltung“; eine derart weitgehende Veränderung eines Gebäudes stellt eine baubewilligungspflichtige Maßnahme dar.