Abweisung
§ 16 Abs 6 S 1 sbg BauPolG; Art II Abs 2, LGBl 48/1983; Art V Abs 2, LGBl 39/1997
Für vor dem 1.1.1984 ausgeführte oder in Ausführung begriffene bauliche Maßnahmen kommt Nachbarn kein Recht der Antragstellung auf baubehördliche Maßnahmen wegen Verletzung von Abstandsvorschriften zu.