Abweisung
§ 118 Abs 2 Z 11 stmk BauG 1995
Eine Einstellungsanordnung des Baues ist auch hinsichtlich bewilligter Baumaßnahmen zulässig, wenn von einem untrennbaren Zusammenhang auszugehen ist.
Abweisung
§ 118 Abs 2 Z 11 stmk BauG 1995
Eine Einstellungsanordnung des Baues ist auch hinsichtlich bewilligter Baumaßnahmen zulässig, wenn von einem untrennbaren Zusammenhang auszugehen ist.