§ 435 ABGB, §§ 249 ff EO (alt), § 39 Abs 1 Z 2 EO
Wird - wie hier - Exekution nicht auf die Liegenschaft, sondern auf das Bauwerk geführt, so steht die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung auf ein angebliches Superädifikat einer Überprüfung der Superädifikatseigenschaft im Exekutionsverfahren nicht entgegen.