§§ 1, 2 und 3 BVergG 1997
Beim Gesamtaustausch und der Neuerrichtung der Mess- und Regelungstechnik zum Aufbau eines offenen Leitsystems handelt es sich um einen Bauauftrag und nicht um einen Dienstleistungsauftrag.
§§ 1, 2 und 3 BVergG 1997
Beim Gesamtaustausch und der Neuerrichtung der Mess- und Regelungstechnik zum Aufbau eines offenen Leitsystems handelt es sich um einen Bauauftrag und nicht um einen Dienstleistungsauftrag.