Abweisung
§§ 17 Abs 1 und 4, 58 Abs 2 lit d wr BauO; Art 5 StGG
Die Regelung der Rückstellung von in das öffentliche Gut abgetretenen Grundstücksteilen zum Zwecke der Verkehrserschließung (§ 58 Abs 2 lit d wr BauO) entspricht - aus der Sicht des Eigentumsschutzes - den verfassungsrechtlichen Anforderungen.