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Änderung von Altbauten; keine Aufschließungsvoraussetzungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/90bbl 2003, 149 Heft 4 v. 1.8.2003

Abweisung

§§ 23 Abs 1, 33 bgld BauG 1997; § 20 Abs 2 bgld RPlG

Die Zulässigkeit baulicher Änderungen von Altbauten setzt keine besondere Aufschließung voraus.

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