Abweisung
§ 16 Abs 4 sbg BauPolG; § 4 Abs 1 VVG
Ein baupolizeilicher Auftrag wird nicht dadurch erfüllt, dass die verfahrensgegenständliche bauliche Anlage beseitigt und eine neuerlich konsenswidrige Anlage an selber Stelle errichtet wird.
Abweisung
§ 16 Abs 4 sbg BauPolG; § 4 Abs 1 VVG
Ein baupolizeilicher Auftrag wird nicht dadurch erfüllt, dass die verfahrensgegenständliche bauliche Anlage beseitigt und eine neuerlich konsenswidrige Anlage an selber Stelle errichtet wird.