§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995
Änderungen der maßgeblichen Grundstücksbezeichnung sind von der Baubehörde bei Erlassung eines Beseitigungsauftrages zu berücksichtigen.
VwGH 20.2.2003, 2000/06/0157
§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995
Änderungen der maßgeblichen Grundstücksbezeichnung sind von der Baubehörde bei Erlassung eines Beseitigungsauftrages zu berücksichtigen.
VwGH 20.2.2003, 2000/06/0157