§ 41 Abs 6 stmk BauG 1995
In einem Verfahren zur Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages ist nicht zu klären, ob ein bewilligtes Bauvorhaben zu Recht im Anzeigeverfahren genehmigt wurde.
VwGH 20.2.2003, 2001/06/0067
§ 41 Abs 6 stmk BauG 1995
In einem Verfahren zur Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages ist nicht zu klären, ob ein bewilligtes Bauvorhaben zu Recht im Anzeigeverfahren genehmigt wurde.
VwGH 20.2.2003, 2001/06/0067