Aufhebung
§§ 2 Abs 6, 19, 33 bgld BauG 1997; §§ 8, 68 Abs 4 AVG
Die Berechtigung zur Ausnutzung einer rechtskräftigen Baubewilligung kann auch einem Dritten, der nicht Partei des Baubewilligungsverfahrens war, zukommen.
Aufhebung
§§ 2 Abs 6, 19, 33 bgld BauG 1997; §§ 8, 68 Abs 4 AVG
Die Berechtigung zur Ausnutzung einer rechtskräftigen Baubewilligung kann auch einem Dritten, der nicht Partei des Baubewilligungsverfahrens war, zukommen.