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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Widmungskategorie „Verkehrsflächen“; öffentliche Parkplätze; Widmungskonformität

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/66bbl 2003, 108 Heft 3 v. 1.6.2003

Aufhebung

§ 23 Abs 3 lit a krnt BauO 1996; § 6 krnt GdPlG

§ 23 Abs 3 lit a krnt BauO 1996 räumt dem Nachbarn unabhängig davon, ob eine bestimmte Widmung immissionsschützend ist, ein Mitspracherecht hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung eines Grundstückes ein.

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