Abweisung
§§ 1a Z 7, 5 Abs 3 nö KanalG 1977
Besteht ein Gebäudeteil aus mehreren Geschossen oder Räumen, haben alle Einheiten den in § 1a Z 7 nö KanalG 1977 normierten Zwecken zu dienen. Die Nutzung zu anderen Zwecken verhindert die Qualifikation als Gebäudeteil iSd vorerwähnten Vorschrift und wirkt auf die Abgabenvorschreibung begünstigungsschädlich.