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Glasbausteine in Außenwänden; bewilligungspflichtiges Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/70bbl 2003, 110 Heft 3 v. 1.6.2003

Aufhebung

§§ 3 Z 3, 14 Z 4 nö BauO 1996; §§ 10, 50, 52 nö BTV

Der nachträgliche Einbau von Glasbausteinen in die Außenwand eines Einfamilienhauses ist ein baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben.

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