Aufhebung
§§ 3 Z 3, 14 Z 4 nö BauO 1996; §§ 10, 50, 52 nö BTV
Der nachträgliche Einbau von Glasbausteinen in die Außenwand eines Einfamilienhauses ist ein baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben.
Aufhebung
§§ 3 Z 3, 14 Z 4 nö BauO 1996; §§ 10, 50, 52 nö BTV
Der nachträgliche Einbau von Glasbausteinen in die Außenwand eines Einfamilienhauses ist ein baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben.