§§ 1002, 1053 ABGB
Die Einschaltung eines Treuhänders bezweckt regelmäßig die Zug um Zug-Abwicklung unter den Parteien zu ersetzen. Der Treuhänder nimmt daher für beide Teile die Zug um Zug-Einrede wahr.
OGH 10.12.2002, 10 Ob 309/02t
§§ 1002, 1053 ABGB
Die Einschaltung eines Treuhänders bezweckt regelmäßig die Zug um Zug-Abwicklung unter den Parteien zu ersetzen. Der Treuhänder nimmt daher für beide Teile die Zug um Zug-Einrede wahr.
OGH 10.12.2002, 10 Ob 309/02t