vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstbarkeitsvertrag; Auslegung; Fensterrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/84bbl 2003, 114 Heft 3 v. 1.6.2003

§§ 476 Z 11, 914 ABGB

Mangels feststellbarer Parteienabsicht ist ein Dienstbarkeitsvertrag nach Natur und Zweck der Dienstbarkeit im Zeitpunkt ihrer Einräumung auszulegen. Die Vereinbarung eines Bauverbots ­sowie die Übernahme der Verpflichtung, die dienenden Grundstücke nicht mit Bäumen zu bepflanzen, spricht mit großer Deutlichkeit für das Vorliegen einer verneinenden Hausservitut (sog Fensterrecht).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte