§§ 880, 1460, 1447 ABGB; § 8 Abs 1 wr BauO
Ein ohne die erforderlichen baubehördlichen Genehmigungen errichtetes Gebäude (hier: Errichtung eines Holzschuppens) steht der Ersitzung eines Zufahrtsrechts nicht entgegen.
OGH 13.11.2002, 7 Ob 241/02w
§§ 880, 1460, 1447 ABGB; § 8 Abs 1 wr BauO
Ein ohne die erforderlichen baubehördlichen Genehmigungen errichtetes Gebäude (hier: Errichtung eines Holzschuppens) steht der Ersitzung eines Zufahrtsrechts nicht entgegen.
OGH 13.11.2002, 7 Ob 241/02w