Abweisung
§ 25 sbg BGG
Die in § 25 Abs 7 lit c sbg BGG vorgesehene Ausnahme erstreckt sich nicht nur auf die innerhalb desselben Bauplatzes zueinander einzuhaltenden Gebäudeabstände, sondern - innerhalb der Grenzen des Industriegebietes - auch auf die in § 25 Abs 3 sbg BGG angeordneten Grenzabstände.