§ 40 Abs 2 stmk BauG 1995; § 4 stmk BauO 1968
Von einem bereits konsumierten Wahlrecht (hier: auf Einhaltung eines ausreichenden Abstandes anstatt gekuppelter Verbauung) kann nachträglich auch nicht mit Zustimmung des betroffenen Grundstücksnachbarn abgegangen werden.