Abweisung
§ 35 Abs 2 Z 3 nö BauO 1996
Liegen keine Umstände vor, die gegen eine Unvollständigkeit der Gemeindearchive sprechen, können die Gemeindebehörden mit Recht von einer fehlenden Baubewilligung ausgehen, wenn auch die Parteien keine entsprechenden Unterlagen vorweisen können.