Abweisung
§§ 25 Abs 1, 31, 32, 35, 49 oö BauO 1994; § 8 AVG
Dem (Mit-) Eigentümer an einer Liegenschaft kommt auch hinsichtlich der Frage, ob es sich um ein baubewilligungspflichtiges oder ein anzeigepflichtiges Vorhaben handle, im Bauanzeigeverfahren nach der oö BauO 1994 keine Parteistellung zu.