Abweisung
§§ 66, 134a Abs 1 lit e wr BauO
Hinsichtlich von Fragen der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes kommt den Nachbarn kein Mitspracherecht zu.
Abweisung
§§ 66, 134a Abs 1 lit e wr BauO
Hinsichtlich von Fragen der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes kommt den Nachbarn kein Mitspracherecht zu.