§§ 20, 22 tir BauO 1998; § 68 Abs 1 AVG; §§ 52, 53a Abs 1 AVG idF 1998/I/158, § 76 AVG idF 1999/I/164; § 38 Abs 2 GebAG
Der Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer in der Baubewilligung vorgeschriebenen Auflage (hier: graue Dachziegeldeckung) ist wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.