§ 5 Abs 1 Z 6 stmk BauG 1995; § 38 AVG; § 25 Abs 6 stmk LStVwG 1964
Auch bei Verlegung der Zufahrtsstraße zu einem bereits bebauten Bauplatz ist sicherzustellen, dass eine geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht.