Anmerkungen zum Erk des VwGH v 22.11.2001, 2000/06/0064, 0065, bbl 2002/29 und der Novellierung des § 31 Abs 4 Sbg ROG 1998
Für die Festlegung von Baufluchtlinien und Baulinien mit Bebauungsplänen schrieb das Sbg ROG 1998 bis zur Novelle Sbg LGBl 2002/75 vor, „eine mögliche Verminderung der gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Verkehrs zu berücksichtigen“. Durch die Rechtsprechung des VwGH zu den subjektiven Nachbarrechten gewann diese Anordnung ungeahnte Aktualität. Die Mängel dieser zuletzt aus dem Rechtsbestand eliminierten Anordnung werden ebenso kritisch aufgezeigt wie das Überschießen der Verknüpfung von Nachbarrechten mit Baufluchtlinien in der Rechtsprechung des VwGH.