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Bebauungsweise; Baulinie; Abstände

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/1bbl 2003, 18 Heft 1 v. 1.2.2003

Aufhebung

§ 5 bgld BauG 1997

§ 5 Abs 3 bgld BauG 1997 legitimiert die Baubehörden nicht zu einer Festlegung von Baulinien gegen die Straßenfront, weil durch seine Bezugnahme auf die Abs 1 und 2 nur Abstände zu den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen erfasst sind.

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