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Anzeigeverfahren; keine Parteistellung der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/119bbl 2002, 206 Heft 5 v. 15.10.2002

§§ 25 Abs 1 Z 1 und 2, 26, 31, 32 oö BauO 1994; § 8 AVG

Die bescheidmäßige Feststellung der Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Den Nachbarn kommt auch nach der oö BauONov 1998, LGBl 70 keine Parteistellung im Bauanzeigeverfahren zu.

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