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Vergleich; Verbesserung; Fristablauf; Werklohnforderung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/97bbl 2002, 164 Heft 4 v. 15.8.2002

§ 1170 ABGB

Lässt der Inhalt eines Vergleichs die Folgen der Nichteinhaltung der Verbesserungsfrist offen, darf der Werkunternehmer darauf vertrauen, dass der Werkbesteller jedenfalls sein Verbesserungsbegehren trotz Fristablaufes aufrechterhält.

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