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Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung; Abgrenzung; wirtschaftliche Gesichtspunkte

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/96bbl 2002, 163 Heft 4 v. 15.8.2002

§§ 14 Abs 1 Z 1, 14 Abs 3 WEG; § 834 ABGB

Für Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung gilt grundsätzlich der Maßstab der „wichtigen Veränderung“ iSd § 834 ABGB.

OGH 12. 3. 2002, 5 Ob 301/01b

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