Aufhebung
§ 16 Abs 1 Z 1 nö ROG 1976
Das konkret projektierte Bauwerk und nicht die abstrakte Betriebstype ist als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Betrieben in einer bestimmten Widmungskategorie heranzuziehen.
Aufhebung
§ 16 Abs 1 Z 1 nö ROG 1976
Das konkret projektierte Bauwerk und nicht die abstrakte Betriebstype ist als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Betrieben in einer bestimmten Widmungskategorie heranzuziehen.