Am 1. 7. 2001 ist das oö Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl 27/2001 (oö AEG) in Kraft getreten; damit wurde die Abwasserentsorgung von bebauten Grundstücken in Oberösterreich neu geregelt. Die gesetzliche Neuregelung im oö AEG 2001 ist eine systematische Neufassung der Abwasserentsorgung von bebauten Grundstücken in Oberösterreich in einem Gesetz und vereinigt die einschlägigen Bestimmungen über das Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinden aus dem Bodenschutzgesetz 1991 sowie die Übergangsregelung der Abwasserbeseitigung nach den §§ 35 bis 40 oö Bauordnung 1976 und bringt gleichzeitig eine Anpassung der Bestimmungen über die Abwasserbeseitigung von bebauten Grundstücken auf Grund der neuesten Erkenntnisse. Soweit das oö AEG nicht etwas anderes bestimmt, gelten weiterhin die einschlägigen Bestimmungen anderer Landesgesetze ua der oö Bauordnung 1994, insbesondere für den Kanalanschluss sowie die Senkgruben. Das oö AEG 2001 setzt auch die EG-Richtlinie 91/271 EWG über die Behandlung kommunaler Abwässer in nationales Recht um. Das oö AEG regelt in einer systematischen Geschlossenheit die Abwasserentsorgung von bebauten Grundstücken durch eine Abwasserentsorgung in öffentlichen Kanälen und ausnahmsweise in Senkgruben und Kleinkläranlagen. Von besonderer Bedeutung sind die Einführung der Kanalisierungspflicht der Gemeinde, die Erstellung eines Abwasserkonzeptes durch die Gemeinde mit der Festlegung von Abwasser-Entsorgungszonen, die Entsorgungspflicht der Gemeinde für Senkgrubeninhalte und Klärschlämme aus Kleinkläranlagen sowie die Kanalanschlusspflicht der Objekte in der Kanalzone.