Soeben ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002, BGBl I/70) mitsamt dem Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 (BGBl I/71) in Kraft getreten (1. 7. 2002).1) Nachdem ursprünglich nur eine Straffung und übersichtlichere Strukturierung sowie eine Bereinigung sprachlicher und systematischer Mängel des WEG 1975 geplant waren, präsentiert das neue Gesetz nun doch auch spektakuläre inhaltliche Änderungen, welche großteils erst in der letzten Phase der Gesetzwerdung verwirklicht wurden.2) Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuerungen überblicksartig vorgestellt werden.