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Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; Ausschreibungsmangel

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/65bbl 2002, 113 Heft 3 v. 15.6.2002

Pkt 4.8.1. ÖNorm A 2050

Die Frage, ob ein zwingender Grund für den Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist vorliegt, ist nur nach objektiven Kriterien zu lösen. Sie hängt nicht von der Beantwortung der weiteren Frage ab, ob der Auftraggeber den Widerruf verschuldete und von den bisherigen Bietern auf Ersatz des jeweiligen negativen Vertragsinteresses in Anspruch genommen werden kann.

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