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Befreiung von der Schaffung von Stellplätzen; Ausgleichsabgaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/58bbl 2002, 109 Heft 3 v. 15.6.2002

§ 9 Abs 3 und 4 tir BauO 1989

Die Vorschreibung einer Ausgleichsabgabe gem § 9 Abs 4 S 2 TBO 1989 ist nur zulässig, wenn die gem § 9 Abs 3 TBO 1989 vorgesehene Befreiung hinsichtlich der betreffenden Abstellmöglichkeit auf Dauer erfolgt ist.

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