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Notstandspolizeiliche Maßnahmen; Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/131bbl 2001, 192 Heft 5 v. 15.10.2001

Aufhebung

§ 129 Abs 6 wr BauO

Notstandspolizeiliche Maßnahmen sind auch nach Erteilung eines vollstreckbaren baupolizeilichen Auftrages zulässig, wenn ein über das seinerzeitige Gefahrenmoment hinausgehender gefahrendrohender Zustand eingetreten ist.

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