§ 2 NWG
Das NWG fördert nicht die Nachlässigkeit der Parteien. Auch der Ankauf eines Grundstückes ohne notwendige Wegverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz kann eine auffallende Sorglosigkeit begründen, die gem § 2 Abs 1 NWG dem Begehren auf Einräumung eines Notweges entgegensteht.