Verfahren beteiligt
§ 1168a ABGB
Die dem Unternehmer iSd § 1168a ABGB auferlegten Aufklärungs- und Warnpflichten dürfen nicht überspannt werden.
Verfahren beteiligt
§ 1168a ABGB
Die dem Unternehmer iSd § 1168a ABGB auferlegten Aufklärungs- und Warnpflichten dürfen nicht überspannt werden.