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Aufklärungs- und Warnpflichten; Deutlichkeit der ­Warnung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/14bbl 2001, 27 Heft 1 v. 15.2.2001

Verfahren beteiligt

§ 1168a ABGB

Die dem Unternehmer iSd § 1168a ABGB auferlegten Aufklärungs- und Warnpflichten dürfen nicht überspannt werden.

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