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Einstweilige Verfügung gegen Bauführung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/142bbl 2000, 194 Heft 5 v. 15.10.2000

§ 381 Z 2 EO; §§ 340, 523 ABGB

Für die vorbeugende Unterlassungsklage gegen eine Bauführung reicht die Gefahr einer Rechtsverletzung, wenn ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis des Bedrohten gegeben ist und ein nicht wieder gutzumachender Schaden droht.

OGH 28. 4. 2000, 1 Ob 6/00i

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