§§ 1002 ff ABGB; § 57 Abs 1 GBG; § 24a Abs 2 WEG
Nach Anmerkung der Einräumung von Wohungseigentum gem § 24a Abs 2 WEG kann die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung auch dann verlangt werden , wenn die Liegenschaft nach der Anmerkung belastet worden ist.