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Rangwahrung durch Anmerkung nach § 24a Abs 2 WEG

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/143bbl 2000, 195 Heft 5 v. 15.10.2000

§§ 1002 ff ABGB; § 57 Abs 1 GBG; § 24a Abs 2 WEG

Nach Anmerkung der Einräumung von Wohungseigentum gem § 24a Abs 2 WEG kann die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung auch dann verlangt werden , wenn die Liegenschaft nach der Anmerkung belastet worden ist.

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