Aufhebung
§ 3 Z 5 bgld BauG 1997; § 15 Abs 1 bgld BauV
Trotz unterschiedlicher Formulierungen unterscheiden sich die Tatbestandsmerkmale „das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigung“ (§ 3 Z 5 bgld BauG) und „das örtlich zumutbare Maß übersteigende Beeinträchtigungen“ (§ 15 Abs 1 bgld BauV) inhaltlich nicht.